Allgemeine Lieferung- und Zahlungsbedingungen der Firma Indaix GmbH.
§1 Allgemeines
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Abweichungen von den nachfolgenden Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschrieften des Bestellers, bedürfen unsere ausdrücklichen
Anerkennung.
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Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns verbindlich, soweit wir sie bestätigen, oder Ihnen durch Übersendung der Ware, Dienstleistung
nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
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Abbildungen, Zeichnungen, Druckvorlagen ausschließlich unserem Urheberrecht, es sei denn, wir hätten der Weitergabe an Dritte schriftlich zugestimmt.
§2 Angebot und Auftragsannahme
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Zu allen Vertragsangeboten behalten wir uns eine Annahmefrist von 3 Wochen vor.
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Der Inhalt unserer Leistung wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt. Änderungen, die der technischen Verbesserung der Erzeugnisse dienen,
bleiben vorbehalten und sind zulässig.
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Bei Sonderfertigungen ist DIN 2768 für die Toleranzen gültig. Die Genauigkeitsklasse wird durch das Fertigungsverfahren festgelegt. Auf hiervon abweichende
Toleranzen hat der Besteller bei Vertragsanbahnung schriftlich hinzuweisen. Erforderliche Fertigungsunterlagen hat der Besteller dabei vorzulegen.
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Vertragskündigungen bedürfen der Schriftform. Kündigung der Besteller nach Beginn der Fertigung, so sind die bis dahin erbrachten Leistungen anzurechnen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
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Soweit der Besteller uns überlassene Pläne als vertraulich bezeichnet, werden diese nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht. Die
Zustimmung des Bestellers wird jedoch nicht benötigt, wenn die Information für die Beschaffung von Teilen zur Erfüllung des Vertrages notwendig sind.
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Die ganze oder auch nur teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Sie dürfen nicht nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung an Dritte zwecks Vertragserfüllung weitergegeben werden.
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Darin verweisen wir ausdrücklich, auf Urheberechte aller von uns ausgearbeiteten Angebote, Kostenvoranschläge, schriftlichen Werke welche durch uns erarbeitet
worden sind.
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Bei Urheberrechtsverletzung werden wir für Angebote 10%, Kostenvoranschläge 25% berechnen. Für schriftlichen Werke, jedlicher Art 750,00 Euro.
§3 Lieferfristen
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Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich vereinbart sind. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
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Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
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Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem
Einfluss sind.
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Haben wir die Nichteinhaltung eines zugesagten Liefertermins zu vertreten, so muss der Besteller zunächst eine angemessene Nachfrist setzen. Wird die Nachfrist
schuldhaft nicht eingehalten, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz ist auf höchstens 5% der vereinbarten
Vergütung begrenzt.
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Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, oder kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden ersetzt zu
verlangen. Die Gefahr des des zufälligen Unterganges, oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Besteller über. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen
Abnahmefrist können wir über den Liefergegenstand anderweitig verfügen. Wir behalten uns Teillieferung vor, die der Besteller nur aus wichtigem Grund zurückweisen kann.
§4 Versandkonditionen
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Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk ohne Verpackung. Der Besteller entscheidet über die Frage der Versicherung der
Lieferung und trägt die Kosten für Transportunternehmer, Spediteur, Versicherer, Verzollung und Steuern. Mit der übergabe der Lieferung an einen Spediteur oder Frachtführer, geht in jeden
Fall die Gefahr auf den Besteller über.
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Rücksendungen von Lieferungen bedürfen zur ordnungdgemäßen Abwicklung der vorherigen schriftlichen Ankündigung durch den Besteller und unserer schriftlichen
Zustimmung.
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Bei etwa verreinberter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Fracht- und Nebengebühren zur
Grundlage.
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Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentlich Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.
§5 Zahlung
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Mangels abweichender Vereinbarungen hat die Bezahlung unserer Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug, 7 Tagen nach Zugang 3% und 14 Tagen
2% Abzug zu erfolgen. Nicht Einhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt uns, unbeschadet sonstiger Rechte, zur Zurückhaltung weiterer Lieferungen.
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Zahlt der Besteller nicht fristgerecht, können wir Verzugszinsen in höhe von mindestens 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fordern. Dem Besteller
bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
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Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir, unbeschadet unsere sonstigen Rechte, befugt,
Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
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Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zu Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
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Magels abweichender Vereibarungen verstehen sich Preise grundsätzlich ab Werk ohne Verpackung zzgl. der gesetzlischen Mehrwertsteuer. Frachtkosten, Abgaben oder
Gebühren und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
§6 Gewährleistung/Haftung/Mängelrügen
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Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Besteller über, auch bei Teillieferungen. Für den Fall der Anzeige der Versandbereitschaft
gilt dies entsprechend. Es gild folgendes:
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Mängel müssen vom Besteller unverzüglich unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung der Ware schriftlich angezeigt werden. Für offensichtliche Mängel,
Fehlmengen oder Falschlieferungen gilt im übrigen §377 HGB.
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Der Besteller hat uns die möglichkeit einzuräumen, die Berechtigung der Mängelrüge vor Ort zu prüfen. Der Besteller stellt die arbeitsmäßige und räumliche
Möglichkeit hierzu zur Verfügung.
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Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unsere Wahl auf Ersatzlieferung, Minderung, Nachbesserung oder Rückabwicklung. Beanstandete Ware darf
nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
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Die Mängelansprühe verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache.
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Für Mägel, die durch Besteller erteilte Anweisungen, Angaben, Vorgaben, Zeichnungen und sonstige Unterlagen verursacht oder mitverursacht wurden, bestehen
Gewährleistungsansprüche nur bei grob fahrläsigem Handeln unsererseit.
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Weitergehende Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegestand selbst entstanden sind, bestehen nur bei grob fahrläsigem
Handeln unsererseits. Ansonsten beträgt die höhe des Schadenersatzanspruches maximal die höhe des Nettowarenwertes.
§7 Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Geschäftverbindung vor.
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Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverker berechtigt. Er ist verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt
weiterzugeben.
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Wird die Vorbehaltsware vom Betseller weiterveräußert, so steht uns der daraus entstehende Kaufpreis bis höhe unsere Gesamtforderung gegen den Besteller zu.
Dieser tritt schon jetzt die künftige Forderung an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtreung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberüht.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
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Die Besteller hat jederzeit Auskunft über den Bestand an unsere Vorbehaltsware, bzw. die erfolgte Weiterveräußerung und die hieraus resultierenden Forderungen
zu erteilen. Der Besteller hat bei Pfändungen den Vollstreckungsbeamten auf Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich von der Pfänung zu unterrichten.
§8 Vertragsänderungen, Schadenpauschalierung
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Ist der Besteller wegen schuldhafter Verletzung seiner Vertragspflichten zum Schadenersatz verpflichtet, beträgt der Anspruch pauschal 20% der vereinbarten
Vergütung. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. die Geltendmachung eines weitergehenden Schaden bleibt ausdrücklich
veobehaletn.
§9 Abschließende Regelungen
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Sollten einzelne Bestimungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen treten solche, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen
Intressen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend bei einer Regelungslücke.
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Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz der Fa. Indaix GmbH in Aachen. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Soweit zuläsig wird alls Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtssstreitigkeiten 52078 Aachen vereinbart.